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   BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 188.93   

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https://dejure.org/1993,7262
BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 188.93 (https://dejure.org/1993,7262)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 1 B 188.93 (https://dejure.org/1993,7262)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 1 B 188.93 (https://dejure.org/1993,7262)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 188.93
    Ein solcher Betrieb wird durch die Verabfolge von Speisen und/oder Getränken geprägt (vgl. auch Beschluß vom 18. März 1991 - BVerwG 1 B 30.91 - Buchholz 451.20 § 33 f GewO Nr. 8 = GewArch 1991, 225).
  • VG Augsburg, 11.04.2013 - Au 5 K 12.1479

    Widerruf einer Maklererlaubnis (Versicherungsvermittler); rechtskräftige

    Als unzuverlässig hat dabei derjenige Gewerbetreibende zu gelten, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird, ohne dass es auf Verschuldenstatbestände ankäme (vgl. BVerwG, B. v. 17.8.1993 - Az. 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113 f.).

    Gerade durch Fernhaltung unzuverlässiger Makler aus dem Gewerbe sollen solche wichtigen Gemeinschaftsgüter geschützt werden und wirtschaftliche Schäden, die erhebliche Größenordnungen erreichen können, verhindert werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2015 - 4 B 480/15

    Widerruf der Erlaubnis für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler aufgrund des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112.93 -, GewArch 1995, 113 = juris Rn. 6.
  • VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 5 K 11.774

    Widerruf einer Maklererlaubnis; rechtskräftige Verurteilung zu einer

    Als unzuverlässig hat derjenige Gewerbetreibende zu gelten, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird, ohne dass es auf Verschuldenstatbestände ankäme (vgl. BVerwG vom 17.8.1993, GewArch 1995, 113 ff).

    Gerade durch Fernhaltung unzuverlässiger Makler aus dem Gewerbe sollen solche wichtigen Gemeinschaftsgüter geschützt werden und wirtschaftliche Schäden, die wie auch der Fall des Klägers zeigt, erhebliche Größenordnungen erreichen können, verhindert werden (vgl. BVerwG vom 17.8.1993, GewArch 1995, 113).

  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

    Abgesehen davon ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 17.8.1993 - 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113) aus der Bejahung der Unzuverlässigkeit eines Maklers folgt, dass die durch § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO geschützten Rechtsgüter gerade wegen der Unzuverlässigkeit gefährdet sind und die Entziehung der gewerberechtlichen Erlaubnis auch zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist, mit der Folge, dass die Behörde ohne weiteres zum Widerruf der Erlaubnis berechtigt ist.
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731

    Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen

    Der Einwand des Klägers, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht eine Gefährdung des öffentlichen Interesses i.S. von Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG angenommen, wenn der strittige Erlaubniswiderruf unterbliebe, geht daran vorbei, dass das Verwaltungsgericht diesbezüglich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt ist (BVerwG vom 17.8.1993 GewArch 1995, 113).
  • VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05

    Gewerberecht: Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit,

    Die eine gewerbliche Unzuverlässigkeit begründenden Tatsachen müssen dabei nicht bei der Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten sein; es kommt vielmehr darauf an, ob sie sich auf das untersagte Gewerbe auswirken (vgl. zum Maßstab BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 280 = GewA 1996, 241 ff.; Beschl. v. 6.12.1994 - 1 B 234/94 -, NVwZ-RR 1995, 197; Beschl. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 -, GewA 1995, 113 f.).
  • VG Berlin, 14.10.2016 - 4 K 32.16

    Anspruch auf eine Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten

    Für die Eigenschaft des Bowling-Centers als Sporthalle ist nicht entscheidend, ob dort Bowling-Sport (auch) wettkampfmäßig betrieben wird, denn Bowling hat den Charakter der sportlichen Betätigung unabhängig davon, ob er zu Hobbyzwecken als Freizeitgestaltung oder als Wettkampfsport betrieben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.11.1993 - 1 B 188/93 in: GewArch 1995, 113; sowie VGH BaWü aaO).
  • VG Schleswig, 03.04.2003 - 12 A 218/01

    Geeignetheitsbestätigung, Geldspielgerät, Bowlingcenter

    Für die Eigenschaft des Bowling-Centers als Sporthalle ist nicht entscheidend, ob dort Bowling-Sport (auch) wettkampfmäßig betrieben wird, denn Bowling hat den Charakter der sportlichen Betätigung unabhängig davon, ob er zu Hobbyzwecken als Freizeitgestaltung oder als Wettkampfsport betrieben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.11.1993 - 1 B 188/93 in: GewArch 1995, 113; sowie VGH BaWü aaO).
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